Hinweis auf die Impfpflicht: Atypische Geflügelpest (Newcastle Disease; ND)
In Belgien, Luxemburg und den Niederlanden kam es in den letzten Monaten zu mehreren Ausbrüchen der Newcastle Disease (ND; atypische Geflügelpest) insbesondere bei Hobbygeflügel, aber auch in kommerziellen Haltungen.
In Deutschland besteht auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung eine Impfpflicht gegen ND für alle Hühner- und Putenbestände, einschließlich der Hobbyhaltungen.
Die Durchführung der Impfung ist vom Tierhalter nachzuweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass generell alle Geflügelhalter verpflichtet sind, ihre Haltung beim zuständigen Veterinäramt zu melden
Des Weiteren ist bei jeder Verbringung von Hühnern oder Truthühnern eine tierärztliche Bescheinigung über die regelmäßige Impfung im Herkunftsbestand mitzuführen.
Bei Fragen können Sie sich gerne unter der Telefon-Nr.: (03381) 585361 oder veterinaeramtstadt-brandenburg.de an das Veterinäramt der Stadt Brandenburg an der Havel wenden.