Das Überfüllen von Restmüllbehältern ist unzulässig

Pressearchiv – Meldung vom 20.04.2012

Pressemitteilung vom 20.04.2012

Die Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel möchte alle Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass es verboten ist, die Abfallbehälter, insbesondere die grauen Restmülltonnen zu überfüllen. Es ist verstärkt zu beobachten, dass Bürger die Tonne „übervoll“ und mit aufgeklapptem oder geöffnetem Deckel zur Entsorgung bereitstellen, um somit die höhere Gebühr für eine größere Abfalltonne zu sparen. Nicht selten liegt der Abfall daneben. Logistisch gibt es dann bereits Probleme für den Entsorger bei der Entleerung. Zusätzlich werden Ungeziefer und Ratten angelockt.

Schlimmstes Beispiel aus der Vergangenheit ist der Unfall eines Entsorgungsmitarbeiters. Aus einer „übervollen“ Tonne mit offenem Deckel sprang ihm eine Ratte entgegen. Durch den Schreck stürzte er und zog sich schwere Knochenbrüche zu.

Die Verwaltung appelliert noch einmal eindringlich an die Eigenverantwortung eines jeden Abfallerzeugers, den Abfallbehälter ordnungsgemäß und mit geschlossenem Deckel zur Entsorgung bereitzustellen. Auch ein Einpressen des Mülls ist nicht zulässig. Bei Erfordernis muss eine größere Tonne bei der Stadtverwaltung angemeldet werden.

Die Müllfahrer und die Verwaltungsmitarbeiter werden verstärkt darauf achten, ob dies eingehalten wird. Andernfalls müssen in Zukunft Verstöße durch die Verwaltung geahndet werden.

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