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Die Bundesregierung informiert in folgender Pressemitteilung über die Re-Aktivierung der im Sommer ausgesetzten Regelung zur telefonischen Krankschreibung:
Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können ab sofort telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat angesichts steigender Infektionszahlen die Corona-Sonderregelung wieder aktiviert.
Telefonische Krankschreibungen sind ab sofort bei leichten Atemwegserkrankungen wieder für bis zu sieben Tage möglich. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Die Sonderregelung gilt vorerst befristet bis 30. November 2022.
Mit dem Reaktivieren der telefonischen Krankschreibung bei Erkältungssymptomen gebe es für die nächsten Monate eine „einfache, erprobte und vor allem bundesweit einheitliche Lösung“, so Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Die grundsätzlichen Entscheidungen zum Leistungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten trifft in Deutschland der Gesetzgeber. Mit der Aufgabe, den sogenannten Leistungskatalog der Krankenkassen zu konkretisieren, hat er den G-BA betraut. Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt die Rechtsaufsicht wahr.
Weitere Informationen zur telefonischen Krankschreibung finden Sie auf der Webseite des Gemeinsamen Bundesausschusses.