Bundestagswahl 2005: Der Stimmzettel

Pressearchiv - Meldung vom 07.09.2005

Pressemitteilung vom 07.09.2005

Bei der Bundestagswahl am 18. September 2005 hat der Wähler zwei Stimmen: Eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten auf der linken schwarzgedruckten Hälfte des Stimmzettels und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei auf der rechten blaugedruckten Hälfte des Stimmzettels.

Mit der Erststimme kann der Wähler einem von sechs Bewerbern für das Direktmandat im Wahlkreis 60 seine Stimme geben. Der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl ist direkt für den Deutschen Bundestag gewählt.

Über die Stärke der Parteien im Deutschen Bundestag entscheiden grundsätzlich die für die Landeslisten der Parteien insgesamt im Wahlgebiet abgegebenen Stimmen. Die 598 Sitze im Deutschen Bundestag werden im Verhältnis dieser Zweitstimmen auf die Parteien verteilt. Unberücksichtigt bei der Sitzverteilung bleiben Parteien, die weder wenigstens 5 Prozent der Zweitstimmen im Bundesgebiet erhalten noch drei Wahlkreissitze direkt erringen.

Vom Grundsatz, dass die Zweitstimme die maßgebende Stimme für die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag ist, weicht das Bundeswahlrecht allerdings ab, wenn für eine Partei Überhangmandate entstehen. In diesem Fall verbleiben der jeweiligen Partei alle Wahlkreissitze, so dass auch die Erststimme das Stärkeverhältnis zwischen den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien mitbestimmt.

Überhangmandate fallen dann an, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreissitze erlangt hat, als ihr dort auf Grund der Zweitstimmen Landeslistensitze zustehen. Die direkt erworbenen Wahlkreissitze verbleiben dann der Partei und die Gesamtzahl der Sitze im Deutschen Bundestag erhöht sich um die Zahl der Überhangmandate.

Weitere Auskünfte erteilt das Büro des Kreiswahlleiters der Stadt Brandenburg an der Havel unter Telefonnummer 0 33 81 / 58 10 20. Unter www.stadt-brandenburg.de kann in der Rubrik Rathaus + Politik / Wahlen / Bundestagswahl / Informationen ein Muster des Stimmzettels aufgerufen werden.

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