Am 01.11.2015 tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft. Eine wesentliche Änderung ist die Wohnungsgeberbestätigung.
Alle Wohnungsgeber sind ab dem 01.11.2015 durch das Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, ihren neuen Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (beim Wegzug ins Ausland oder wenn keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird) ist vom Wohnungsgeber diese Bestätigung auszufüllen.
Die Wohnungsgeberbestätigung muss vom Bürger ab 01.11.2015 bei der An-/Ummeldung und gegebenenfalls bei der Abmeldung einer Wohnung der Meldebehörde vorgelegt werden.
Das Formular „Wohnungsgeberbestätigung“ erhalten Sie beim Vermieter, dem Bürgerservice der Stadt Brandenburg an der Havel bzw. auf der Internetseite der Stadt Brandenburg an der Havel, unter: www.stadt-brandenburg.de unter der Seite Bürgerservice/ Leistungsangebote.