Bundeskonferenz der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten vom 16-18.09.2018-Kornelia Köppe aus der Stadt Brandenburg an der Havel war dabei

Pressearchiv - Meldung vom 28.09.2018

Pressemitteilung vom 28.09.2018

Präsentation der Bundesministerin Dr. Franziska Giffey
Präsentation der Bundesministerin Dr. Franziska Giffey
Ankunft in Karlsruhe zur Demonstration
Ankunft in Karlsruhe zur Demonstration
Bundesministerin Dr. Giffey (Mitte) mit den Sprecherinnen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Frauen
Bundesministerin Dr. Giffey (Mitte) mit den Sprecherinnen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Frauen
Einige Forderungen der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
Einige Forderungen der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten

Die im Grundgesetz verankerte Gleichstellung zwischen Frauen und Männern ist fast 70 Jahre nach Inkrafttreten und 24 Jahre nachdem Artikel 3 des Grundgesetzes um Absatz 2: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin", ergänzt wurde, in vielen Punkten noch nicht erreicht, sagt Kornelia Köppe,Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Brandenbrug an der Havel. In den Kommunen müssen Männer und Frauen zusammen daran arbeiten, strukturelle Benachteiligungen von Frauen abzubauen. Aktuelle Zahlen belegen die Schieflage in Sachen Gleichstellung.

  • Politische Repräsentanz: Frauenanteil in den Gemeindeparlamenten durch-schnittlich nur 25 Prozent(Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft)
  • Gewalt gegen Frauen: 109.000 Frauen wurden (2016) Opfer von Gewalt in der Partnerschaft.(BKA, Kriminalstatistische Auswertung 2016)
  • Folgekosten von Gewalt an Frauen: 3,8 Mrd.€(Sylvia Sacco: Häusliche Gewalt Kostenstudie für Deutschland, tredition 2017)
  • Sorgearbeit: Frauen leisten 52 Prozent mehr Haus- und Pflegearbeit als Männer, d.h. anderthalbmal so viel..(Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, 2017)
  • Führungspositionen: Von 437 Verwaltungsspitzen in den Landkreisen, Stadtkrei-sen und kreisfreien Städten sind 11,4 % mit Frauen besetzt.( Eigene Erhebung der GFMK Stand Nov 2017 in: Gleichstellungsatlas BMFSFJ)

Diese Fakten machen klar: Der Nachholbedarf für die Umsetzung des Staatsziels „Gleich-berechtigung von Frauen und Männern„ ist groß. Nur eine konsequente Gleichstellungspolitik auf allen staatlichen Ebenen kann hier Abhilfe schaffen. „Frauen können alles, wenn sie die nötige Unterstützung haben. Das ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Eine kommunale Aufgabe, eine Aufgabe der Länder und des Bundes. Dafür müssen wir noch einiges tun, und zwar gemeinsam.“, sagte Bundesminis-terin Dr. Franziska Giffey, die die Bundeskonferenz eröffnete.

Taten zählen!

Der Verfassungsauftrag Gleichstellung kann eingelöst werden, wenn zum Beispiel Führungsposten in den Stadtverwaltungen paritätisch besetzt werden, wenn Parteien Frauen auf aussichtreiche Listenplätze setzen. Die Erfahrung zeigt: Freiwillig passiert das nicht. Deshalb braucht es eine Quotierung für alle entscheidenden politischen und wirtschaftlichen Gremien und Ämtern.

Die Errungenschaften der Gleichstellung müssen verteidigt und ausgebaut werden, gerade in Zeiten, in denen Rechtspopulisten und radikalen Islamisten rückwärtsgewandte Rollenbilder vertreten und die Gleichstellung von Frauen und Männer in Frage stellen. Solchen Bestrebungen muss konsequent entgegengetreten werden. Das erfordert eine klare Positionierung seitens der Politik für eine lebenswerte Gesellschaft für Frauen und Männer.

Karlsruher Erklärung

Mit der (einstimmigen) Verabschiedung der Karlsruher Erklärung am Dienstag, den 18.9. fordern die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten unter anderem, dass ein Aktionsplan in der Querschnittsverantwortung aller Ressorts im Bund die Ungerechtigkeiten und Fehl-entwicklungen zum Nachteil von Frauen beendet. Schutz vor Gewalt und sexistischen Strukturen muss in allen Bereichen des Lebens und Arbeitens, von Gesellschaft und Politik gewährleistet werden. Dafür müssen tragfähige, aufeinander abgestimmte und nachhaltig wirksame Maßnahmen und Strukturen auch in den Kommunen geschaffen werden.

Informationen zur Konferenz: www.frauenbeauftragte.de
Twitter: #verfassungsauftraggleichstellung

Bitte beachten Sie die „Karlsruher Erklärung"!

Die Bundeskonferenz wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Ministerium für Soziales und Integration des Landes Baden Württemberg gefördert.

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