Am 27. September 2009 findet die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt. Gleichzeitig wird im Land Brandenburg der 5. Landtag gewählt. Am 23. August 2009 wird das Wählerverzeichnis für diese Wahlen erstellt. Darin sind alle wahlberechtigten Personen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Brandenburg an der Havel eingetragen. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten für die Bundestags- und Landtagswahl bis spätestens zum 30. August 2009 eine Wahlbenachrichtigung zugestellt.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Das Wählerverzeichnis für die Stadt Brandenburg an der Havel wird in der Zeit vom 7. September bis 11. September 2009 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme zu folgenden Öffnungszeiten bereitgehalten:
Öffnungszeiten:
- Montag, von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:30 Uhr
- Dienstag, von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
- Donnerstag, von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
- Freitag, von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Ort:
- Stadt Brandenburg an der Havel
Haupt-, Personal- und Bürgeramt
SG Statistik und Wahlen (Wahlbehörde)
Bereich Wählerverzeichnis
Katharinenkirchplatz 5, Zi. 201
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 07. bis 11. September 2009, spätestens am 11. September 2009 bis 12:00 Uhr, bei der Wahlbehörde Einspruch einlegen.
Die Briefwahl vor Ort ist in der Wahlbehörde zu den o. g. Öffnungszeiten ab dem 7. September 2009 möglich.