Bundes- und Landtagswahl 2009: Informationen zur Briefwahl

Pressearchiv - Meldung vom 26.08.2009

Pressemitteilung vom 26.08.2009

Jeder wahlberechtigte Bürger hat die Möglichkeit, einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Mit dem Wahlschein kann der Wahlberechtigte am Wahltag zur Bundestagswahl in jedem Wahllokal im Wahlkreis 61 und zur Landtagswahl in jedem Wahllokal im Wahlkreis 16 bzw. 17 wählen.

Wahlberechtigte Bürger, die durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen wollen, müssen einen Wahlscheinantrag einschließlich der Briefwahlunterlagen stellen (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte oder formlos mit den notwendigen Angaben). Beim Ausfüllen des Antrages auf der Wahlbenachrichtigung ist darauf zu achten, dass die Angaben vollständig ausgefüllt sind und die Unterschrift des Antragstellers vorhanden ist. Soweit nicht anders gewünscht, gilt der Wahlscheinantrag sowohl für die Bundestagswahl als auch für die Landtagswahl.

Die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung ist im frankierten Briefumschlag an die Stadt Brandenburg an der Havel, Wahlbehörde, 14767 Brandenburg an der Havel, zu senden. Sie kann auch persönlich bei der Wahlbehörde, Katharinenkirchplatz 5, 2. OG, abgegeben werden. Darüber hinaus können Briefwahlanträge in den Ortsteilverwaltungen eingereicht werden.

Die Antragstellung auf elektronischem Weg ist ebenfalls möglich. Hierfür ist dieser elektronische Wahlscheinantrag vollständig auszufüllen (wichtig Tag der Geburt) und der Wahlbehörde Stadt Brandenburg an der Havel zu übermitteln. Der elektronische Wahlscheinantrag ist auf den Seiten der Stadt unter www.stadt-brandenburg.de – Rathaus und Politik – Bundestagswahl – Briefwahl zu finden. Wahlscheinanträge können auch formlos per E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden: wahlenstadt-brandenburg.de.

Jeder Wahlberechtigte kann unter Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses sein Wahlrecht per Briefwahl ab 7. September 2009 auch vor Ort in der Wahlbehörde ausüben. Die Wahlbehörde ist an ihrem Sitz – Katharinenkirchplatz 5 – wie folgt zu erreichen:

  • Montag, 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:30 Uhr,
  • Dienstag, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr,
  • Donnerstag, 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr,
  • Freitag, 08:00 Uhr – 12:00 Uhr.


Die Beantragung des Wahlscheins ist für alle üblichen Fälle bis zum 25. September 2009, 18:00 Uhr, möglich.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.

Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Als Briefsendung des internationalen Postdienstes ist der Wahlbrief grundsätzlich durch den Bürger vollständig freizumachen.

Die bei der Deutschen Post eingelieferten Wahlbriefe werden nur werktags im üblichen Briefbeförderungssystem transportiert und an die Wahlbehörde ausgeliefert. Am Wahlsonntag selbst erfolgt keine Zustellung von Wahlbriefen. Briefwähler sollten den Wahlbrief spätestens 2 Werktage vor dem Wahltag (24. September 2009) bei der Deutschen Post einliefern. Der Briefkasten der Stadtverwaltung am Verwaltungsstandort Katharinenkirchplatz 5 wird durch Mitarbeiter der Wahlbehörde am Wahltag um 17:15 Uhr geleert.

Der Wahlbrief ist nicht im Wahllokal abzugeben, da er dann nicht bis 18:00 Uhr bei der Wahlbehörde vorliegt. Die in diesem Brief abgegebene Stimme wäre damit ungültig.

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