Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurücksenden

Pressemitteilung vom 17.02.2025

Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig am Ziel sein.
Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig am Ziel sein.

© Stadt Brandenburg an der Havel / Th. Messerschmidt

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

An alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht zurückgeschickt haben: Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig bis zum Wahltag, dem 23. Februar 2025, bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlleiter eingehen. Dabei sind die normalen Postlaufzeiten zu beachten. Personen, die Briefwahl beantragt haben, sollten den Wahlbrief spätestens drei Werktage vor dem Wahltag bei der Deutschen Post AG einliefern.

Die ausgefüllten Wahlbriefe können auch direkt in die Postbriefkästen der Stadtverwaltung am Nicolaiplatz 30 und in der Klosterstraße 14 eingeworfen werden, diese werden am Wahltag um 17:15 Uhr letztmalig geleert.

Keine Option ist die Abgabe der Briefwahlunterlagen in Wahllokalen, denn dort dürfen geschlossene Wahlbriefe am Wahltag nicht entgegengenommen werden.

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