Zum 31.12.2008 endet die Amtsperiode der im Jahr 2004 gewählten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen beim Landgericht Potsdam und den Amtsgerichten, so dass noch im Jahr 2008 die Neuwahl für die nächste Amtszeit 2009 – 2013 durchzuführen ist.
Für den Jugendhilfeausschuss des Jugendamtes Brandenburg an der Havel sind insgesamt 21 Schöffen (11 Männer, 10 Frauen) zu bestimmen, die am Amtsgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtssprechung in Strafsachen Jugendlicher teilnehmen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Brandenburg an der Havel wohnen und am 01.01.2009 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Objektivität, geistige Beweglichkeit und Urteilsvermögen. Die Laienrichter müssen aus den vorgelegten Beweismitteln Zusammenhänge erkennen und ein bestimmtes Geschehen ableiten können. Rechtskenntnisse werden von den Laienrichtern nicht erwartet.
Wer sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht, kann sich die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen beim Amt für Jugend, Soziales und Wohnen, Wiener Straße 1, in 14472 Brandenburg an der Havel, Telefon (03381) 58 50 01 abfordern. Hinweise und das Bewerbungsformular sind auch im Internet unter www.stadt-brandenburg.de (Startseite / Pinnwand) zu finden.
Bewerbungsschluss ist der 31. März 2008.