Bestehende Regelungen zu Kita- und Schulschließungen bleiben gültig

Pressemitteilung vom 17.04.2020

Thema:
Corona

Allgemeinverfügungen der Stadt Brandenburg an der Havel bis 26. April 2020 verlängert

Um Rechts- und Planungssicherheit für Eltern, Kinder, Trägervereine und Schulen zu schaffen, hat die Stadt Brandenburg an der Havel am Freitag, dem 17. April 2020 die seit dem 16. März 2020 bestehenden Allgemeinverfügungen zum Betriebsverbot von Kindertageseinrichtungen und Unterrichtsverbot an Schulen um eine Woche verlängert.

Die bisher geltenden Regelungen zur Schließung der Einrichtungen bzw. zur Notbetreuung von Kindern bis 12 Jahren bleiben somit unverändert bis zum 26. April 2020 bestehen.

Im heute veröffentlichten Amtsblatt Nummer 11/2020 der Stadt Brandenburg an der Havel sind die Änderungen der Allgemeinverfügungen veröffentlicht. In der kommenden Woche sollen diese entsprechend der für das Wochenende angekündigten Veröffentlichung der neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg angepasst werden.

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