Im Zusammenhang mit dem Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Veräußerung eines Grundstücks im Zentrum der Neustadt von Brandenburg an der Havel zur Errichtung der geplanten Sankt-Annen-Galerie hat das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) die Stadt Brandenburg an der Havel mit Schreiben vom 03.03.2008 darüber informiert, dass beim OLG eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer vom 15.02.2008 eingegangen ist.