Beschluss des Verfassungsgerichtes zum kommunalen Finanzausgleich: Die kreisfreien Städte sind enttäuscht.

Pressearchiv - Meldung vom 21.10.2013

Pressemitteilung vom 21.10.2013

Als „unverständlich" bezeichneten die 3 kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder) den Beschluss des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg. Das Landesverfassungsgericht hatte unter dem 18.10.2013 die kommunalen Verfassungsbeschwerden gegen den kommunalen Finanzausgleich verworfen und zur Begründung darauf verwiesen, die kreisfreien Städte hätten mit ihrem Hinweis auf eine unzureichende Finanzausstattung nicht dargetan, dass sie nicht Ausgaben für andere Pflichtaufgaben sowie ihre Selbstverwaltungsaufgaben hätten reduzieren können, um eine sachgerechte Aufgabenerfüllung zu ermöglichen. Gleichzeitig hatte das Verfassungsgericht die kreisfreien Städte für verpflichtet gehalten, vor Erhebung einer kommunalen Verfassungsbeschwerde Leistungen nach dem Ausgleichsfonds des Landes zu beantragen.

Skepsis äußerte Brandenburgs Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann auch gegenüber dem Hinweis der Verfassungsrichter, Gemeinden könnten sich wegen unzureichender Finanzausstattung erst dann gerichtlich wehren, wenn zuvor Leistungen nach dem Ausgleichsfonds beantragt worden seien. „Über Ausgleichszahlungen entscheidet das Innenministerium. Es ist unbefriedigend, wenn die Überprüfung von Gesetzen des Landtages davon abhängt, ob das Innenministerium zuvor Sonderzuweisungen bewilligt hat.", sagte Dietlind Tiemann.

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