Beschädigung der Müllbehälter ist strafbar

Pressearchiv - Meldung vom 22.12.2009

Pressemitteilung vom 22.12.2009

In der jüngsten Zeit wurde wiederholt bekannt, dass die bereits mit einem Chip versehenen Müllbehälter mutwillig beschädigt wurden. Zum Teil wurde mit Gegenständen, wie z. B. einem Hammer, gewaltsam der Chip entfernt.

Die Stadt weist daraufhin, dass dies unter den Tatbestand der Sachbeschädigung fällt und eine Straftat darstellt. Sollte jemand bei diesen Handlungen beobachtet werden, so droht ihm eine Anzeige bei der Polizei und er kann zu Schadensersatz verpflichtet werden.

Die Müllbehälter sind nicht Eigentum der Bürger, sondern sind diesen nur zur Nutzung überlassen. Sie befinden sich im Eigentum des Entsorgers MEBRA. Somit handelt es sich um eine Sachbeschädigung fremden Eigentums.

Das elektronische Identifikationssystem für Müllbehälter in der Stadt Brandenburg an der Havel wird nach vollständiger Chipnachrüstung aller noch nicht ausgerüsteten Behälter ab 01.02.2009 scharf geschaltet. Dann werden die mutwillig beschädigten Müllbehälter nicht mehr geleert.

Der Chip enthält die genauen Standortdaten und die Tonnengröße der jeweiligen Mülltonne. Es ist also nicht möglich, den Chip in einer anderen Tonne oder an einem anderen Standort zu verwenden. Fehlerhaft ausgerüstete Tonnen werden spätestens ab dem 01.02.2010 nicht mehr geleert, müssen jedoch bezahlt werden.

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