Öffentliche Auslegung des Planentwurfes des Bebauungsplanes Nummer 31 „Wohnen am Kiefernweg/Eigene Scholle“ Brandenburg an der Havel
Der Hauptausschuss der Stadt Brandenburg an der Havel hat in der Sitzung am 20.06.2016 den Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 31 „Wohnen am Kiefernweg/Eigene Scholle“ Brandenburg an der Havel einschließlich Entwurfsbegründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die zur Planung vorgesehene Fläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befindet sich in der Siedlung Eigene Scholle und ist derzeit eine unbebaute Freifläche zwischen der Straße Am Rehhagen, dem Wald rückwärtig der Grundstücke des Fichtenweges, dem Kiefernweg und den bebauten Grundstücken des Weidensteiges (vgl. Kartenausschnitt).
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 31 „Wohnen am Kiefernweg/Eigene Scholle“ Brandenburg an der Havel und die Entwurfsbegründung sowie plangebietsbezogene Gutachten und Informationen liegen
vom 30.06.2016 bis 01.08.2016
in der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Fachbereich VI, Fachgruppe Bauleitplanung, Klosterstraße 14 in 14770 Brandenburg an der Havel, 1. Etage, Zimmer A 114, während folgender Zeiten:
- Montag 08:00 bis 15:00 Uhr
- Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr
- Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr
- Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Bei dem Bebauungsplan Nummer 31 handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Absatz 1 Nummer 1 Baugesetzbuch (BauGB), der im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt wird.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.