Aufenthaltserlaubnis für ukrainische Kriegsflüchtlinge besteht fort

Pressemitteilung vom 22.10.2024

Ukraine-Flagge

©Stadt Brandenburg an der Havel

Da es in der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel abermals verstärkt Nachfragen und auch Beschwerden gibt, dass die automatische Verlängerung von Aufenthaltstiteln für Geflüchtete aus der Ukraine beispielsweise von Vermietern oder Arbeitgebern nicht anerkannt wird, sei daran erinnert, was das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) bereits zum Ende des Jahres 2023 verkündet hat:

Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort.

Weiter heißt es:

Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig.

Grundlage für die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes war ein im September 2023 gefasster Beschluss der EU-Mitgliedstaaten, wonach die Aufenthaltserlaubnisse automatisch bis zum 4. März 2025 gültig sind.

Und wer eine Aufenthaltserlaubnis (nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz) hat, hat laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales beispielsweise weiterhin uneingeschränkten Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt.

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