Zukünftig Sprachstandsfeststellung vor der Einschulung. Für Kinder, die keine Kita besuchen, Anmeldung zum Sprachtest bis 15.10.2009 erforderlich
Für Kinder, die bis zum 30. September 2010 das sechste Lebensjahr vollendet haben, beginnt laut Brandenburgischem Schulgesetz am 1. August 2010 die Schulpflicht.
Um den Kindern zukünftig den Start in das Schulleben zu erleichtern, haben Kindertagesstätten im Rahmen ihrer Bildungsarbeit den Auftrag, alle Kinder von Anfang an in ihrer Sprachförderung zu unterstützen. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat im August 2009 eine entsprechende Verordnung zur Durchführung der Sprachstandfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung erlassen. Danach sind alle Kinder des Landes Brandenburg, die für das folgende Schuljahr in der Schule anzumelden sind und deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich bis zum 31. Oktober im Jahr vor der Einschulung im Land Brandenburg befinden, verpflichtet, bis zum 31. Oktober im Jahr vor der Einschulung an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Ausgenommen sind Kinder, die über den 31. Oktober hinaus eine Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg besuchen, sich bereits in sprachtherapeutischer Behandlung befinden oder aufgrund der Art und Schwere der Behinderung nicht an einer Sprachförderung teilnehmen können.
Eltern, deren Kind 2010 schulpflichtig wird und keine Kindertagesstätte besucht, werden aufgefordert, ihr Kind schnellstmöglich, spätestens aber bis zum 15. Oktober 2009, zum Sprachtest in einer Kita ihrer Wahl anzumelden. Die Teilnahme wird durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigt, die bei der Schulanmeldung vorzulegen ist.
- Informationen unter: www.mbjs.brandenburg.de/kita/kita-startseite.