Im Amtsblatt Nummer 11 für die Stadt Brandenburg an der Havel, das am 22.07.2004 erscheinen ist, wird neben den Beschlüssen des Hauptausschusses der Stadt Brandenburg an der Havel auch die erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Brandenburg an der Havel bekannt gemacht.
Außerdem wird über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nummer 11 „Domstiftsfläche Mühleninsel / Parkplatz Grillendamm“ Brandenburg an der Havel gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch unterrichtet.
Es wird darüber hinaus unter anderem auch über die Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages nach dem Ladenschlussgesetz anlässlich des Drachenfestes am 05.09.2004 im Ortsteil Wust, über das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Elbe-Havel-Kanals von EHK-km 372,810 bis zur Einmündung in den Großen Wendsee einschließlich der Schleuse Wusterwitz und der Wusterwitzer Straßenbrücke, die Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrganges 01.04. – 30.06.1987 zur Meldung zur Erfassung und zur Straßenumbenennung im Ortsteil Gollwitz informiert.
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