Die Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers ist bis zum 30.09.2019 befristet. Eine Verlängerung ist gegenwärtig nicht beabsichtigt.
Die Situation im Wasserhaushalt bleibt allerdings weiter angespannt. Auch die Niederschläge der vergangenen Tage haben nur wenig zu einer Entspannung der hydrologischen Situation beigetragen. Die Grundwasserstände stagnieren weiter auf historisch niedrigem Niveau (siehe Grafik).
Dennoch kann von einer weiteren Verlängerung der Allgemeinverfügung abgesehen werden, da sich die Vegetationsperiode dem Ende neigt und der Bewässerungsbedarf nun deutlich zurückgeht. Außerdem haben sich durch die aktuelle Wetterlage, nun auch niederschlagsintensivere Zeiten eingestellt, die ebenfalls zu einem verminderten Bedarf der Bewässerung mittels Brunnen- bzw. Oberflächenwasser führen.
Damit sich allerdings insbesondere die Grundwasserstände normalisieren, ist ein sehr feuchter Winter notwendig. Sollten die Wintermonate allerdings ähnlich trocken ausfallen, wie im vergangenen Jahr (2018/2019), stehen wir vermutlich bereits im Frühjahr 2020 vor enormen Herausforderungen im Wassermanagement.