- Thema:
- Versorgungssicherheit und Energiesparen
Basierend auf der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen wurde durch den Gesetzgeber die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen untersagt. Die Abschaltung der Anstrahlungen städtischer Anlagen erfolgte bereits im September 2022.
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 194/2022 im September 2022 wurden weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs beschlossen.
Für den Bereich der öffentlichen Straßenbeleuchtung sind vornehmlich Maßnahmen in den Gewerbegebieten vorgesehen. So wird ca. jede zweite Leuchte der sich in Betrieb befindlichen Beleuchtungsanlagen ausgeschaltet. Kreuzungsbereiche und Gefahrenstellen werden weiterhin beleuchtet. Die auszuschaltenden Leuchten werden am Mast mit dem Richtzeichen 394 der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet. Das nächtliche Parken unter nicht eingeschalteten Leuchten erfordert das Einschalten der Fahrzeugbeleuchtung (Parklicht). Betroffen sind nachfolgend aufgeführte Gewerbegebiete:
- Industrie- und Gewerbegebiet Schmerzke
- Industriegebiet Nord
- Industrie- und Gewerbegebiet Hohenstücken
- Gewerbegebiet Silokanal Ost
- SWB Industrie- und Gewerbepark
- Gewerbegebiet Neuendorfer Sand
- Gewerbegebiet Görden
- Industrie- und Gewerbegebiete Kirchmöser-Nord und -Süd
Die Umsetzung soll sukzessive ab Ende Januar 2023 erfolgen.