Aktionsplan Lärmminderung

Lärm ist eines der von der Bevölkerung am deutlichsten wahrgenommenen Umweltprobleme unserer Zeit.

Den stärksten Lärmbelastungen und Lärmbelästigungen ist die Bevölkerung insbesondere durch den Verkehr ausgesetzt. Durch die Nutzung von Straßen, Eisenbahnstrecken und Flughäfen wird flächenhaft Verkehrslärm emittiert, der bei dauerhafter Lärmbelastung in Abhängigkeit der Höhe und der Dauer des Pegels zu gesundheitlichen Risiken oder gar Schädigungen führen kann.

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) hat das Europäische Parlament ein europaweit einheitliches Konzept aufgestellt, um den Umgebungslärm und somit seine schädlichen Folgen zu verringern bzw. ganz zu vermeiden. Die Richtlinie wurde in Deutschland im Bundesimmissionsschutzgesetz gesetzlich verankert (BImSchG, §§ 47 a-f). In der Stadt Brandenburg an der Havel wurden Lärmbelastungen in bewohnten Bereichen festgestellt.

In der 4. Runde der Aktionsplanung Lärmminderung an Hauptverkehrsstraßen wird der Aktionsplan der Stufe 3 von 2019 überprüft. Grundlage für die Überprüfung ist die Lärmkartierung des Landesumweltamtes Brandenburg (LfU). Die Stadt Brandenburg an der Havel beabsichtigt, Anfang 2025 eine gutachterliche Überprüfung des Lärmaktionsplanes auf Basis der aktuellen Lärmkartierung und der Beiträge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 2024 zu beauftragen. Der Bericht wird nach öffentlicher Auslegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt und die bis dahin aus dem Lärmaktionsplan der Stufe 3 fortgeltenden Maßnahmen ergänzen bzw. ersetzen.

Aktionsplan Lärmminderung – Stufe 4

Lärmkartierung des LfU – Bericht

Lärmkartierung des LfU – Lärmkarte Tag

Lärmkartierung des LfU – Lärmkarte Nacht

Informationen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)

Aktionsplan Lärmminderung – Stufe 3

LAP-Bericht Beschlussfassung 07.02.2019

Aktionsplan Lärmminderung Stufe 2

Interessantes