Aktionsplan Lärmminderung
Lärm ist eines der von der Bevölkerung am deutlichsten wahrgenommenen Umweltprobleme unserer Zeit.
Den stärksten Lärmbelastungen und Lärmbelästigungen ist die Bevölkerung insbesondere durch den Verkehr ausgesetzt. Durch die Nutzung von Straßen, Eisenbahnstrecken und Flughäfen wird flächenhaft Verkehrslärm emittiert, der bei dauerhafter Lärmbelastung in Abhängigkeit der Höhe und der Dauer des Pegels zu gesundheitlichen Risiken oder gar Schädigungen führen kann.
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) hat das Europäische Parlament ein europaweit einheitliches Konzept aufgestellt, um den Umgebungslärm und somit seine schädlichen Folgen zu verringern bzw. ganz zu vermeiden. Die Richtlinie wurde in Deutschland im Bundesimmissionsschutzgesetz gesetzlich verankert (BImSchG, §§ 47 a-f). In der Stadt Brandenburg an der Havel wurden Lärmbelastungen in bewohnten Bereichen festgestellt.
In der 4. Runde der Aktionsplanung Lärmminderung an Hauptverkehrsstraßen wird der Aktionsplan der Stufe 3 von 2019 überprüft. Grundlage für die Überprüfung ist die Lärmkartierung des Landesumweltamtes Brandenburg (LfU). Gemäß § 47d Absatz 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen gehört und erhält die Möglichkeit an der Ausarbeitung und Überprüfung des Lärmaktionsplans mitzuwirken.
Sie haben bis zum 08.11.2024 die Möglichkeit schriftlich – entweder postalisch an Stadt Brandenburg an der Havel, SG 66.1, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel oder per E-Mail an verkehrsplanungstadt-brandenburg.de sich zum Lärmaktionsplanentwurf zu äußern. Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, werden sie bei der Überprüfung berücksichtigt. Sollten sich keine maßgeblichen Änderungen ergeben, gilt der Lärmaktionsplan der Stufe 3 fort.
Aktionsplan Lärmminderung – Stufe 4
Lärmkartierung des LfU – Bericht
Lärmkartierung des LfU – Lärmkarte Tag
Lärmkartierung des LfU – Lärmkarte Nacht
Informationen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Aktionsplan Lärmminderung – Stufe 3
LAP-Bericht Beschlussfassung 07.02.2019