Kurzzeitpflege

Was ist das?

Die Kurzzeitpflege umfasst alle Leistungen der stationären Pflege und wird in der Regel in vollstationären Einrichtungen angeboten. Sie wird meistens bei Ausfall der Hauptpflegeperson oder nach einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen. Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte Leistung und wird für höchstens 4 Wochen im Jahr gewährt. Jedoch gelten für die Räume und Ausstattung der Kurzzeitpflege dieselben hohen Ansprüche wie für die dauerhafte stationäre Pflege.

Wer kann sie in Anspruch nehmen?

Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und auch die teilstationäre Pflege nicht ausreicht, haben pflegebedürftige Menschen einen Anspruch auf Kurzzeitpflege.

Wer zahlt?

Die Pflegekasse übernimmt Aufwendungen der Kurzzzeitpflege bis zu einer bestimmten Höhe, wenn eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vorliegt. Das Angebot der Kurzzeitpflege steht aber auch nicht anerkannt pflegebedürftigen Menschen offen, wobei diese die Kosten dann in der Regel selbst tragen.

Stand Februar 2024

Mehr Informationen zu Kurzzeitpflegeeinrichtungen erhalten Sie hier beim AOK Pflegenavigator

Lassen Sie sich auch beim Pflegestützpunkt der Stadt Brandenburg an der Havel rund um das Thema Pflege beraten.

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