Bodendenkmalpflege
Bodendenkmale sind „[...] Reste oder Spuren von Gegenständen, von Bauten und sonstigen Zeugnissen menschlichen [...] Lebens, die sich im Boden oder in Gewässern befinden [...]“. Oft sind diese nicht sichtbar in der Erde verborgen.
An ihrer Erhaltung besteht ein öffentliches Interesse. Deshalb bedürfen Erdarbeiten in Fundplatzbereichen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, die gegebenenfalls auch Auflagen zur Dokumentation und Ausgrabung enthalten kann.
Nach dem Verursacherprinzip kann der Bauherr für die Kosten herangezogen werden. Bodenfunde von wissenschaftlichem Wert bleiben nach dem „Schatzregal“ Eigentum des Landes Brandenburg.
Archäologische Jahresrückblicke
Traditionell laden die städtischen Archäologen Anfang des Jahres zu einem Jahresrückblick ins Rathaus ein. In den jeweiligen Presseinformationen finden Sie die Highlights dieser Veranstaltungen. In den Jahren 2021 und 2022 ist die (Rückblicke auf 2020 und 2021) ist die Veranstaltung pandemiebedingt ausgefallen.