Datenschutz im Bewerbungsprozess und bei Anstellung in der Stadt Brandenburg an der Havel

Datenschutz hat bei der Stadt Brandenburg an der Havel einen hohen Stellenwert.

Bereits für Bewerberinnen und Bewerber, aber auch für Beschäftige der Stadtverwaltung, gelten umfassende Bestimmungen, über die Sie sich hier informieren können:

Bei Bewerbungen per Online-Formular ist zu Beginn des Formulars eine Einwilligungserklärung nötig. Alle Interessenten, die ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail oder per Post bei der Stadtverwaltung einreichen, werden gebeten, folgendes Formular beizufügen:

Ohne die Einwilligungserklärung kann die Bewerbung im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Ergänzende Informationen zur Verarbeitungstätigkeit von personenbezogenen Bewerber- und Beschäftigtendaten

Ergänzend zur allgemeinen Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Brandenburg an der Havel gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die allgemeine Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Brandenburg an der Havel wird hinsichtlich der konkreten Verarbeitungstätigkeit von Bewerber- und Beschäftigtendaten durch nachfolgende Informationen wie folgt ergänzt:

Zu:

1 Kontaktdaten

1.2 Bestimmte Stelle

Zweckmäßigerweise werden die personenbezogenen Daten durch die nachfolgend bestimmte Stelle innerhalb der Behörde verarbeitet:

2 Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen

Die Daten werden zu nachfolgend benanntem Zweck verarbeitet:

Datenerhebung, -verarbeitung,- und -speicherung personenbezogener Daten von Bewerberinnen und Bewerbern sowie von Beschäftigten im Rahmen der Eingehung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses und zur Durchführung innerdienstlicher, planerischer, organisatorischer, personeller, sozialer oder haushalts- und kostenrechnerischer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalplanung und des Personaleinsatzes sowie zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz, einem Tarifvertrag oder einer Dienstvereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten.

Die Rechtsgrundlage(n) zur Verarbeitungstätigkeit bildet:
§ 26 Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (Brandenburgisches Datenschutzgesetz – BbgDSG) i.V.m.
§§ 94 – 101 Beamtengesetz für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz – LBG)

4 Pflichten zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Die Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten ergibt sich aus folgenden Regelungen:
§ 26 Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (Brandenburgisches Datenschutzgesetz – BbgDSG) und angrenzender Bestimmungen zur Eingehung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses  aus Gesetzen, Tarifverträgen oder Dienstvereinbarungen

Folge bei Nichtbereitstellung personenbezogener Daten:
Die Eingehung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses ist nicht möglich. 

5 Datenübermittlungen

Die Daten werden an nachfolgende Dritte übermittelt:

  • Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
  • Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg (KVBbg)
  • B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
  • Krankenkassen der Beschäftigten und Sozialversicherungsträger
  • Brandenburgische Kommunalakademie (bei Online-Eignungstestverfahren)

6 Speicherfristen

Die Daten werden unverzüglich nach Zweckerfüllung (Punkt 2) gelöscht.
Personenbezogene Daten, die vor der Eingehung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses erhoben wurden, werden unverzüglich gelöscht, sobald feststeht, dass ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis nicht zustande kommt.

Die Daten werden nach Ablauf einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht:
Nach Beendigung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses werden personenbezogene Daten gemäß § 26 Absatz 6 BbgDSG gelöscht, wenn diese Daten nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen nicht mehr benötigt werden (Frist: i.d.R. 30 Jahre)

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