Weiterbildung in der Stadt Brandenburg an der Havel

Weiterbildungseinrichtungenen

  • Berlin-Brandenburgische Auslandsgesellschaft (BBAG) e.V.
    (Förderung im Rahmen der Grundversorgung möglich)
    Interkulturelles Bildungs- und Begegnungszentrum „Gertrud von Saldern“
    Geschäftsstelle Brandenburg
    Gotthardtkirchplatz 10
    14770 Brandenburg an der Havel
    Telefon: (03381) 22 29 88
    Fax: (03381) 22 79 43
    E-Mail: infobbag-ev.de
    Internet: www.bbag-ev.de
  • VHS-BILDUNGSWERK Brandenburg
    Bildungseinrichtung in den Bereichen Berufsvorbereitung, Aktivierung und Vermittlung, Berufsausbildung, Assistierte Ausbildung und Ausbildungsbegleitende Hilfen
    Neustädtische Wassertorstr. 16-17
    14776 Brandenburg an der Havel
    Telefon: (03381) 7937711
    Fax: (03381) 7937790
    E-Mail: brandenburgbildungswerk.de
    Internet: https://bildungswerk.de

 

Weitere Weiterbildungsangebote finden Sie in der Weiterbildungsdatenbank Brandenburg: www.wdb-brandenburg.de; Weiterbildungstelefon: (0331) 7044 5722

Weiterbildungsveranstaltungen der Grundversorgung

Weiterbildungsveranstaltungen der Grundversorgung können ohne besondere Voraussetzungen von jedermann besucht werden. Ausgeschlossen sind Lehrgänge gemäß § 1 Absatz 3 der Verordnung zur Grundversorgung und Förderung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (Weiterbildungsverordnung- WBV) vom 25. Juni 2019 (GVBl.II/19, [Nummer 44].

Umfang der Grundversorgung

Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen zur Förderung der allgemeinen, beruflichen, kulturellen und politischen Bildung im Rahmen der Grundversorgung.

(Grundlage: § 4 Absatz 1 und § 27 Absatz 1 und 2 des brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes (BbgWBG) vom 15. Dezember 1993 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zur Neuregelung des Landesorganisationsrechts und zur Umsetzung des Haushaltssicherungsgesetzes 2003 vom 24. Mai 2004 (GVBl.I/04 S.186, 194) sowie nach Maßgabe der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (RL Grundversorgung RLGrv-WBG) vom 23. Dezember 2020 (Amtsblatt MBJS/21.[Nr.2] vom 19.Januar 2021) und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsverordnung)

Zulassung

Zugelassen zur Grundversorgung gemäß § 6 des BbgWBG sind anerkannte Weiterbildungseinrichtungen oder deren anerkannte Außenstellen, die im Landkreis oder der kreisfreien Stadt ansässig sind. Andere anerkannte Weiterbildungseinrichtungen können bei Bedarf berücksichtigt werden.

Verfahrensablauf

Bis zum 15.09. des Jahres ist der Antrag der Einrichtungen auf Genehmigung der Angebote bei der Stadt Brandenburg an der Havel, Fachbereich Kultur, Johanniskirchplatz 4, 14770 Brandenburg an der Havel einzureichen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Fachbereich Kultur

Interessantes