Landesregierung informiert über geplante Lockerungen

Pressemitteilung vom 07.05.2020

Landesregierung informiert über geplante Lockerungen
Thema:
Corona

Oberbürgermeister Steffen Scheller unterstützt die stufenweisen Öffnungen / Neue Eindämmungsverordnung wird am 8. Mai veröffentlicht

Die Landesregierung hat am Mittwoch, dem 6. Mai 2020, stufenweise Erleichterungen bei den Beschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus bekannt gegeben.

Oberbürgermeister Steffen Scheller unterstützt die jetzt von der Landesregierung angekündigten Erleichterungen: „Ich begrüße diese stufenweisen Öffnungen ausdrücklich. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger haben in einer übergroßen Mehrheit die Einschränkungen der vergangenen Wochen sehr diszipliniert befolgt. Wir können auch deshalb sehr geringe Fallzahlen für unsere Stadt feststellen, die sich zudem zuletzt deutlich verlangsamt haben. Das ist ein großer und gemeinsamer Erfolg für uns alle vor Ort. Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern herzlich."

"Die Fallzahlen in unserer Stadt liegen weit unter der Grenze von wöchentlich 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Wir haben in den letzten Wochen wichtige Zeit gegen das Virus gewonnen, sodass unser Gesundheitssystem und unser Klinikum gut vorbereitet sind und freie Kapazitäten geschaffen haben. Wichtig ist, dass wir weiterhin verantwortungsbewusst mit den Abstandsregelungen und Hygienestandards umgehen, Großveranstaltungen mit tausenden Gästen oder in engen Räumen wird es auch auf absehbare Zeit nicht geben. Bei den aktuell sehr geringen Fallzahlen dürfen und können wir bei Beachtung der Abstandsregeln aber auch wieder Geschäfte und Einrichtungen für die Bürger öffnen“, erklärt der Oberbürgermeister.

In einer Videokonferenz der Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den 16 Ministerpräsidenten wurde am 6. Mai beschlossen, dass die Landesregierungen von nun an auf regionale Entwicklungen eingehen und somit pro Bundesland individuelle Lockerungen oder Beschränkungen festlegen können. Als Regelungsinstrument gilt jedoch bundesweit, dass das Infektionsgeschehen auf Landkreis-/Stadtebene genau verfolgt wird und nicht 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage übersteigen darf. Das heißt, dass in der Stadt Brandenburg max. 36 Neuinfektionen innerhalb der letzten 7 Tage auftreten dürfen (derzeitiger Stand: 3 Neuinfektionen vom 29. April bis 6. Mai). Sollte diese Grenze überschritten werden, müssen lokal wieder strengere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus greifen.

Das Land Brandenburg hat angekündigt, am Freitag, dem 8. Mai 2020, eine Neufassung der Coronavirus-Eindämmungsverordnung zu beschließen. Sobald diese Rechtsgrundlage des Landes vorliegt, wird die Stadt Brandenburg an der Havel schnellstmöglich die lokal gültigen Allgemeinverfügungen anpassen.

In der Pressemitteilung der Staatskanzlei werden bereits folgende geplante Lockerungen aufgeführt:

"Ab Samstag, dem 9. Mai

  • werden die Spielplätze wieder geöffnet.
  • werden die bisherigen Kontaktbeschränkungen auf die häusliche Gemeinschaft bzw. eine andere Person geändert. Vorgesehen ist, dass sich nun zwei Hausstände treffen können.
  • wird die Verkaufsbeschränkung von 800 m2 Verkaufsfläche aufgehoben.

Ab Montag, dem 11. Mai

  • sind, unter Einhaltung der Hygieneauflagen, körpernahe Dienstleistungen wie z. B. Fußpflege oder Kosmetik wieder gestattet, auch wenn es sich um medizinisch nicht notwendige Behandlungen handelt.
  • entfallen die vorübergehend geschaffenen Möglichkeiten zum Verkauf an Sonn- und Feiertagen.

Ab Freitag, dem 15. Mai

  • können Restaurants, Cafés und Kneipen unter Auflagen wieder öffnen. Zu den Auflagen gehören Abstandsregeln, Zugangsbeschränkungen und eingeschränkte Öffnungszeiten.
  • sind Dauercamping und Wohnmobilcamping wieder möglich, sofern ein autarkes Sanitärsystem gewährleistet ist.
  • können Außen-Sportanlagen wieder öffnen. Das gilt z. B. für Marinas und Bootsverleih oder den Flugsport.
  • kann der Trainingsbetrieb in Sportvereinen ohne Wettkämpfe wiederaufgenommen werden. Das Training soll möglichst kontaktlos erfolgen. Zu Wettkämpfen wie zum Beispiel Fußball gibt es noch keine Festlegungen.

Ab Montag, dem 25. Mai

  • soll die touristische Vermietung wieder ermöglicht werden, so zum Beispiel in Hotels und Ferienwohnungen. Dies soll auch für das normale Camping gelten.

Für Verkaufsstellen des Einzelhandels wird mit der für Freitag vorgesehenen Verordnung klargestellt, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht für Beschäftigte gilt, die keinen Kundenkontakt haben oder wenn bei Kundenkontakt durch andere Vorrichtungen ein ausreichender Schutz gewährleistet werden kann.

In die neue Verordnung werden weitere Erleichterungen aufgenommen, zu denen heute jedoch noch keine festen Termine genannt werden können:

  • Einzelunterricht an Musikschulen einschließlich des Einzelunterrichts von selbständigen Musikpädagogen in Wohn- und Arbeitsräumen soll wieder möglich sein.
  • Alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe können wieder öffnen, es sei denn, das zuständige Jugendamt widerspricht. Dies gilt jedoch nicht für die normale Krippen- und Kitabetreuung.
  • In Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen Möglichkeiten der Beschäftigung geschaffen werden.
  • Die Besuchsmöglichkeiten von mit der Seelsorge betrauten Personen werden wieder stets zugelassen, gegebenenfalls unter Auferlegung erforderlicher Verhaltensmaßregeln.
  • Die Ausnahmen zum Kontakt- und Betretungsverbot werden um Außenaktivitäten und nachbarschaftlich organisierte Aufsichten über Kinder im Alter bis zum 14. Lebensjahr erweitert.
  • Besuche in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- oder Behinderteneinrichtungen sollen erleichtert werden.
  • Der Betrieb von Autokinos soll künftig möglich sein."

Die vollstände Pressemitteilung finden Sie auf der Internetseite: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/start/presse/pressemitteilungen/detail/~06-05-2020-stufenweise-erleichterungen-geplant

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