Information des Wahlleiters zur möglichen Stichwahl bei der Oberbürgermeisterwahl 2018

Pressearchiv - Meldung vom 13.02.2018

Pressemitteilung vom 13.02.2018

Wahlbenachrichtigungskarte
Wahlbenachrichtigungskarte

Am 25. Februar 2018 sind die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brandenburg an der Havel aufgerufen, in einem ersten Wahlgang einen neuen Oberbürgermeister zu wählen.
Auch wenn nur 2 Kandidaten zur Wahl stehen, könnte eine Stichwahl notwendig werden, welche dann am 11. März 2018 stattfinden würde. Dies wäre dann der Fall, wenn ein Kandidat zwar mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt, nicht aber die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl (Quorum) von 15 % der wahlberechtigten Personen erreicht hätte. Bei ca. 60.800 Wahlberechtigten müssten also mindesten 9.120 Wähler für den Sieger der Hauptwahl gestimmt haben, damit es nicht zu einer Stichwahl kommt.
Daher erhalten die Wähler in den Wahllokalen am 25. Februar 2018 ihre Wahlbenachrichtigungskarte nach ihrer Stimmabgabe zurück. Diese soll dann bei einer eventuell stattfindenden Stichwahl dem Wahlvorstand wieder vorgelegt werden.

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