Bebauungsplanentwurf Nummer 34 „Gewerbegebiet Rolandkaserne“ wird öffentlich ausgelegt

Pressearchiv - Meldung vom 24.10.2017

Pressemitteilung vom 24.10.2017

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel hat in ihrer Sitzung am 27.09.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 34 „Gewerbegebiet Rolandkaserne“ Brandenburg an der Havel mit Entwurfsbegründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Der Geltungsbereich des zu beplanenden Gebietes bezieht sich auf die ehemals militärische Liegenschaft der Rolandkaserne im Stadtteil Hohenstücken, welche im Süden an die Upstallstraße, im Westen an die Rathenower Landstraße und im Norden und Osten im Wesentlichen an das Industriegebiet Nord-Hohenstücken grenzt. Der beabsichtigte Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus der nachstehenden (nicht maßstabsgerechten) Übersichtskarte.
Das wesentliche Ziel des Bebauungsplans besteht darin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete und standortgerechte Nachnutzung des brachgefallenen Kasernenareals als Gewerbegebiet zu schaffen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 34 „Gewerbegebiet Rolandkaserne mit Entwurfsbegründung einschließlich Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen liegt in der Zeit

vom 27.10.2017 bis zum 29.11.2017

in der Stadtverwaltung der Stadt Brandenburg an der Havel, Fachbereich VI - Stadtplanung, Fachgruppe Bauleitplanung, Klosterstraße 14 in 14770 Brandenburg an der Havel, Gebäudeteil A, in der 1. Etage im Zimmer A 109 während folgender Zeiten:

  • Montag 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr


zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei oben genannter Stelle abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Baugesetzbuch nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nummer 34 „Gewerbegebiet Rolandkaserne“ unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4a Absatz 4 BauGB sind die Bekanntmachung und die Unterlagen auch unter folgendem Link einsehbar:
https://www.stadt-brandenburg.de/leben/stadtplanung/bauleitplanung/aktuelle-planung

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