Aktionsplan Lärmminderung

Lärm ist eines der von der Bevölkerung am deutlichsten wahrgenommenen Umweltprobleme unserer Zeit.

Den stärksten Lärmbelastungen und Lärmbelästigungen ist die Bevölkerung insbesondere durch den Verkehr ausgesetzt. Durch die Nutzung von Straßen, Eisenbahnstrecken und Flughäfen wird flächenhaft Verkehrslärm emittiert, der bei dauerhafter Lärmbelastung in Abhängigkeit der Höhe und der Dauer des Pegels zu gesundheitlichen Risiken oder gar Schädigungen führen kann.

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) hat das Europäische Parlament ein europaweit einheitliches Konzept aufgestellt, um den Umgebungslärm und somit seine schädlichen Folgen zu verringern bzw. ganz zu vermeiden. Die Richtlinie wurde in Deutschland im Bundesimmissionsschutzgesetz gesetzlich verankert (BImSchG, §§ 47 a-f).
In der Stadt Brandenburg an der Havel wurden erhebliche Lärmbelastungen in bewohnten Bereichen festgestellt.

Mit dem Aktionsplan Lärmminderung Stufe 3 wurde der Aktionsplan Lärmminderung von 2017 fortgeschrieben.

Aktionsplan Lärmminderung - Stufe 3

LAP-Bericht Beschlussfassung 07.02.2019

Aktionsplan Lärmminderung Stufe 2

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