Sachgebiet Landwirtschaft
Zuständigkeiten als Landwirtschaftsbehörde
Das Amt für Wirtschaftsförderung und Tourismus ist als Landwirtschaftsbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel:
- Ansprechpartnerin der Landwirte mit Betriebssitz bzw. zu bewirtschaftenden Flächen innerhalb der Stadt Brandenburg an der Havel
- Genehmigungsbehörde nach dem GrdstVG
- Registrierungsbehörde von Landpachtverträgen nach dem LPachtVG
- zusändige Behörde für die Ernährungsnotfallvorsorge
Die Zuständigkeit für Agrarförderung und die amtliche Futtermittel- und Düngeüberwachung wurde durch die Stadt Brandenburg an der Havel an den Landkreis Potsdam-Mittelmark durch Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung übertragen.
- Sachbearbeiterin für Agrarförderung: Telefon: (03381) 53 31 51
- Sachbearbeiter für die amtliche Futtermittel- und Düngeüberwachung: Telefon: (03381) 53 32 94
Informationen für Landwirte
Weiterbildungen bei der Brandenburgischen Landwirtschaftsakademie (BLAK)
Die BLAK ist seit 1996 Bildungspartner für Führungskräfte und Beschäftigte in Landwirtschaft und Gartenbau sowie für Berater aus dem Land Brandenburg. Sie wird finanziell unterstützt vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK).
Flächenkauf LN
Nach Grundstückverkehrsgesetz kann bei der Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Flächen an einen Nichtlandwirt unter bestimmten Umständen die Genehmigung des Grundstückvertrages durch die Grundstücksverkehrsbehörde (Fachgruppe Wirtschaftsförderung, Bereich Landwirtschaft) versagt bzw. beschränkt oder die Ausübung des Vorkaufsrecht zugunsten eines Landwirts durch die Behörde veranlasst werden.
Das setzt voraus, dass ein Land- bzw. Forstwirt zum Erwerb der entsprechenden Fläche bereit und in der Lage ist und die Fläche in die Eigenbewirtschaftung nehmen würde. Auch die flurstücksgenaue Aufteilung der Fläche unter mehreren Landwirten ist möglich.