Naturschutzgebiete in der Stadt

Allgemeines

Die Stadt Brandenburg an der Havel ist reich an besonders schützenswerten Landschaften und Lebensräumen.

Der Schutz dieser Gebiete ist notwendig aufgrund ihrer Naturnähe, dem Vorkommen von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten seltener, wildlebender Tier- und Pflanzenarten, ihrer Vielfalt und Seltenheit und ihrer Schönheit und besonderen Eigenart.

Der Schutz dieser Landschaften und Lebensräume soll diese besonderen Merkmale erhalten und entwickeln und Gefahren für die Natur beseitigen.

Naturschutzgebiete (NSG) und Landschaftsschutzgebiete (LSG) bilden die Grundbausteine für das Schutzgebietssystem des Landes Brandenburg.

Das von der EU angestrebte Schutzgebietsnetz "Natura 2000„ unterscheidet sich von früheren Schutzkonzepten. Bei NSG und LSG liegt der Schwerpunkt auf dem Schutz kleinerer und einzelner Gebiete. Mit dem Schutzgebietssystem “Natura 2000" entsteht ein zusammenhängendes ökologisches Netz der Schutzgebiete zur Bewahrung des gemeinsamen europäischen Naturerbes.

Das Netz „Natura 2000“ setzt sich aus den EG-Vogelschutzgebieten (abgekürzt: SPA – Special Protection Area) und Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (abgekürzt: pSCI – proposed Site of Community Interest, kurz FFH-Gebiete) zusammen, die aufgrund der FFH-Richtlinie zu schützen sind.

Diese Gebiete sind aufgrund ihrer Größe und Verteilung geeignet, die Erhaltung der Lebensraumtypen und Arten in ihrem gesamten natürlichen Verbreitungsgebiet zu sichern.

Die Umsetzung von „Natura 2000“ gehört auch in unserer Stadt Brandenburg an der Havel zu den wichtigsten Fachaufgaben der unteren Naturschutzbehörde.

Die Lage der verschiedenen Schutzgebiete unserer Stadt und darüber hinaus können auch auf einer ständig aktuell gehaltenen Seite des Landesumweltamtes Brandenburg betrachtet werden.

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Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete (kurz LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die der Erhaltung und Wiederherstellung von Natur und Landschaft, der Erhaltung des Naturhaushaltes sowie dem Schutz oder der Pflege von Landschaften dienen. Wichtig ist in Landschaftsschutzgebieten der Erhalt der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und der Kulturlandschaft sowie ihre Bedeutung für eine naturnahe Erholung.

Die Verordnung zu einem Landschaftsschutzgebiet enthält Verbote und Genehmigungsvorbehalte, die den Landschaftsraum vor Zerstörung und Beeinträchtigung, beispielsweise durch Baumaßnahmen oder Infrastrukturmaßnahmen, schützen sollen. Die Landnutzung bleibt in der bisherigen Form weiterhin möglich.

In Brandenburg an der Havel gibt es folgende Landschaftsschutzgebiete:

  • Brandenburger Wald- und Seengebiet (7.367 ha)
  • Westhavelland (2.493 ha)
  • Brandenburger Osthavelniederung (915 ha)
  • Zingelheide (97 ha)

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Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete. Sie stellen hoch schutzwürdige Landschaftsbereiche dar, die den besonderen Schutz von Tieren und Pflanzen und deren Lebensräumen erfordern. Die Gebiete dienen der Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten besonders schutzwürdiger wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Sie werden aus ökologischen Gründen, wegen der Seltenheit der Tier- und Pflanzenarten oder der herausragenden Schönheit ausgewiesen.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist in Naturschutzgebieten beispielsweise die Erholungsnutzung zu beschränken, zum Beispiel durch ein Wegegebot oder das Verbot, Hunde frei laufen zu lassen. Häufig werden beschränkende Maßgaben zur land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung erforderlich.

Die meisten Naturschutzgebiete im Stadtgebiet haben eine Bedeutung als FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete (Special Protected Area = SPA-Gebiet) und gehören damit zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000. Hierzu zählen wichtige Lebensräume und Arten, die durch die europäische FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie geschützt sind. Diese Richtlinien wurden zum Erhalt der natürlichen Vielfalt und zum Schutz natürlicher Lebensräume und Arten erlassen. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind zur Umsetzung dieser Richtlinien verpflichtet.

In unserer Stadt Brandenburg an der Havel gibt es folgende Naturschutzgebiete:

  • Möweninsel – Buhnenwerder (7 ha)
  • Bruchwald Roßdunk (90 ha)
  • Mittlere Havel (353 ha)
  • Gränert (467 ha)
  • Stadthavel (250 ha)
  • Große Freiheit (78 ha)
  • Buhnenwerder – Wusterau (192 ha)

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FFH-Gebiete

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) wurde im Mai 1992 von allen Staaten der Europäischen Union einstimmig beschlossen. Sie heißt offiziell „Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“. Sie fordert die Ausweisung von FFH-Gebieten zum Schutz und zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der besonders gefährdeten Arten von wildlebenden Tieren und Pflanzen.

Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, unter dem Namen „Natura 2000“ ein zusammenhängendes Netz besonderer Schutzgebiete einzurichten. Ziel der Richtlinie ist es, die natürliche Artenvielfalt zu bewahren und die Lebensräume von wildlebenden Pflanzen und Tieren zu erhalten oder wiederherzustellen. Die Staaten der EU sind aufgefordert, mindestens 5% ihrer Fläche in das Schutzgebietsnetz einzubeziehen.

EU-weit werden somit ca. 400 Tier- und 360 Pflanzenarten sowie rund 250 Lebensraumtypen unter Schutz gestellt. Der Schutzstatus ist gebietsbezogen und rein naturschutzfachlich.

Die Landesregierung Brandenburg hat insgesamt 477 FFH-Gebiete benannt, davon liegen 10 in der Stadt Brandenburg an der Havel.

  • Mittlere Havel (800 ha)
  • Mittlere Havel Ergänzung (2.524 ha)
  • Gränert (467 ha)
  • Bruchwald-Rosdunk (96 ha)
  • Plane Ergänzung (325 ha)
  • Buckau und Nebenfließe Ergänzung (136 ha)
  • Große Freiheit bei Plaue (78 ha)
  • Pelze (83 ha)
  • Beetzsee-Rinne und Niederungen (916 ha)
  • Bagower Mühlenberg (6,5 ha)

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Vogelschutzgebiete

1979 wurde die EU-Vogelschutzrichtlinie erlassen. Sie dient dazu, Gebiete zu schützen, in denen wild lebende Vogelarten der EU vorkommen. Gleichzeitig bewahrt sie in ihren Schutzgebieten vor der Verschlechterung der Lebensbedingungen der Vögel.

Die in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie genannten Vogelarten sind alle streng geschützt. Die Mitgliedsstaaten der EU sind dazu verpflichtet, für diese Arten besondere Schutzgebiete (Special Protection Area – SPA) auszuweisen und sie zu sichern.

Aber auch stets wiederkehrende Zugvogelarten werden durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt. Hierbei sollen die Brut-, Mauser- und Überwinterungsplätze der Zugvögel als Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden.

Im Land Brandenburg gibt es insgesamt 27 ausgewiesene Vogelschutzgebiete. Zwei davon befinden sich im Stadtgebiet Brandenburg an der Havel. Eines jedoch, der Fiener Bruch, nur zu einem kleinen Teil.

Im Stadtgebiet von Brandenburg an der Havel gibt es folgende EU-Vogelschutzgebiete:

  • Mittlere Havelniederung (25.000 ha)
  • Teilw. Fiener Bruch (6.330 ha)

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